Im Rahmen von Sprechstunden, Probatorik, Akutbehandlung und Therapie werden Diagnostik und Therapie von den Krankenkassen übernommen, solange das 21. Lebensjahr nicht vollendet ist. Auch Gespräche mit Lehrkräften oder anderen Bezugspersonen können, wenn es indiziert und von Ihnen gewollt ist sowie eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt, stattfinden und auch diese Leistungen werden von den Kassen gezahlt.
Schriftliche Stellungnahmen und Gutachten sind keine Leistung der Krankenkassen. Diese müssen von den Auftraggebern gezahlt werden. Aufgrund von möglichen Wettbewerbsverzerrungen anderen Praxen gegenüber, ist es uns gesetzlich verboten, diese kostenfrel an Sie aushändigen. Sollten Sie ein Schriftstück wünschen, senden Sie uns gerne das Formular „Befundanforderung” (Downloads) zu. Aufgrund der hohen Dichte an Terminanfragen bitten wir um Verständnis, dass das Ausstellen von Schriftstücken länger dauern kann.